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Das Lernmittel- und Schadensersatzverfahren an unserer Schule

Was ist zu beachten? - Was passiert, wenn…?

 

Keiner kann alles wissen, deshalb gibt es hier die Möglichkeit nachzulesen!

 

Der Leitfaden, mit wichtigen Hinweisen und Richtlinien für das Lernmittel- und Schadensersatzverfahren, wurde in enger Zusammenarbeit von Eltern und Schulverwaltungsassistentin der Sekundarschule „Am Baumschulenweg“ Genthin erstellt.

 

Bei der Ausarbeitung unseres schuleigenen Regelwerks wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachen-Anhalt zugrunde gelegt.

 

Was ist in Bezug auf die Rückgabe der Lernmittel zu beachten?

lernmittel_u._schadensersatz_was_ist_in_bezug_auf_die_rueckgabe_der_lernmittel_zu_beachten.docx


Was bedeutet „pfleglicher Umgang“ & „sachgemäße Benutzung“?

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Was ist eine Gebrauchsspur an Lernmitteln?

lernmittel_u._schadensersatz_was_ist_eine_gebrauchsspur_an_lernmitteln.docx

 

Was bedeutet „fahrlässiger Umgang“ & „unsachgemäße Benutzung“?

lernmittel_u._schadensersatz_was_bedeutet_fahlaessiger_umgang_und_unsachgemaesse_benutzung.docx


Was ist eine Beschädigung an Lernmitteln?

lernmittel_u._schadensersatz_was_ist_eine_beschaedigung_an_lernmitteln.docx


Was ist eine Gebrauchsspur und eine Beschädigung an Lernmitteln?

lernmittel_u._schadensersatz_was_ist_eine_gebrauchsspur_und_eine_beschaedigung_an_lernmitteln_gesamtuebersicht.docx


Welche gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf das Lernmittel- u. Schadensersatzverfahren sind zu beachten?

lernmittel_u._schadensersatz_welche_gesetzlichen_bestimmungen_in_bezug_auf_das_lernmittel_u._schadensersatzverfahrens_sind_zu_beachten.docx



NJL - Schülerbeförderung SJ 2025/2026

Liebe Erziehungsberechtigte,


der Antrag auf Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln für das Schuljahr 2025/2026 kann ausschließlich digital gestellt werden.


Neue Anträge müssen nur von folgenden Schülergruppen gestellt werden:
 Schüler*innen der neuen 1. und 5. Klassen
 Schüler*innen, die außerhalb des Landkreises Jerichower Land beschult werden (z.B. Magdeburg, Ziesar, etc.)
 Berufsschüler*innen des BVJ, BFS ohne Realschulabschluss, BFS Kinderpflege 2-jährig und BFS Pflegehilfe 1-jährig
 Schulwechslern oder bei Adressänderungen


Alle anderen Schüler müssen keinen neuen Antrag stellen!

 

Der Landkreis Jerichower Land, als Träger der Schülerbeförderung, hat entschieden, dass alle
anspruchsberechtigten Schüler im Sinne der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis
Jerichower Land ab dem 11.08.2025 ein Deutschland-Ticket erhalten.


Es besteht die Möglichkeit zwischen einem Handyticket oder einer Chipkarte zu wählen.
Bereits ausgegebene D-Ticket-Chipkarten bzw. Handytickets für das laufende Schuljahr werden,
bei bleibender Anspruchsberechtigung, nach den Sommerferien ab 11.08.2025 wieder aktiviert.

 

Die D-Ticket-Chipkarten von neu angemeldeten Schüler*innen werden zu Beginn des Schuljahres
über die Schulen ausgegeben. Schüler*innen, die außerhalb des Landkreises Jerichower Land
beschult werden, erhalten die Chipkarte per Post an die angegebene Adresse.


Bei der Wahl des Handytickets werden die Zugangsdaten rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Frist zur Einreichung des Antrages: bis zum 13.06.2025
Ihr NJL-Team


Ihren Antrag finden Sie unter http://www.njl-burg.de/antrag-sv

 

njl_anschreiben_eltern_25_26.pdf

Informationen zum Lernmittelverfahren für das kommende SJ 2025/2026
Hinweise zur Lernmittelkostenentlastung an den allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt

 

Sehr geehrte Eltern,  

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

 

zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres 2025/2026 gehört neben anderen schulorganisatorischen Angelegenheiten auch die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern als Druckausgabe oder mit digitalen Lernmitteln. Nach § 43 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Sorgeberechtigten für die zweckentsprechende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

 

Schulbücher als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel ermöglichen eine individuelle Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Mit ihrer Hilfe können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht in den einzelnen Fächern besser folgen, ihn nacharbeiten oder auch bestimmte Lerninhalte selbst erarbeiten. Darüber hinaus bilden Schulbücher als Druckausgabe oft den Grundstock für eine eigene Büchersammlung, auf die man auch später noch gern zurückgreift, um Wissen aufzufrischen.

 

Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler sind deshalb gut beraten Schulbücher als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel, als persönliches Eigentum anzuschaffen.

 

Daneben besteht im Land Sachsen-Anhalt aber auch die Möglichkeit, eine teilweise Entlastung von den Lernmittelkosten in Anspruch zu nehmen.

 

Das im Land Sachsen-Anhalt eingeführte System des einkommensunabhängigen Leihverfahrens mit der Lernmittelkostenentlastung in Form der Ausleihe gegen Entrichtung einer Leistungsgebühr (Leihgebühr) hat sich bewährt und hat die Schulen in die Lage versetzt, längst fällige zusätzliche Neukauf- und Austauschmaßnahmen von verschlissenen Lernmitteln auf Grund einer besseren Finanzausstattung zu realisieren. Das Ihnen bekannte Verfahren und die Gebührensätze werden deshalb im Wesentlichen beibehalten.

 

Auf die Lernmittelkostenentlastungsverordnung vom 17. April 2013 (GVBl. LSA S. 174), geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 209), in der jeweils geltenden Fassung, und auf den Lernmittelerlass vom 18. Juli 2023 (SVBl. LSA S. 141), in der jeweils geltenden Fassung, wird verwiesen.

 

Die Leistungsgebühr (Leihgebühr) wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Lernmittel (Bücher) erhoben.

Sie beträgt 3 Euro je Einheit (je Buch) und pro Jahr (für ein Schuljahr; auch bei Jahrgangsübergreifenden Büchern, d. h. Bücher die Inhalte für zwei oder mehr Jahrgänge umfassen, müssen für jedes einzelne Schuljahr bestellt, ausgeliehen und die Leistungsgebühr (Leihgebühr) bezahlt werden).

 

Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen eine verminderte Gebühr in Höhe von 1 Euro pro Schulbuch als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel und pro Jahr.

 

Für Mehrkinderfamilien reduziert sich die Leistungsgebühr (Leihgebühr) ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 Euro und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 Euro pro Schulbuch als Druckausgabe oder digitales Lernmittel und pro Jahr.

 

Zur Feststellung des Anspruches auf verringerte Leistungsgebühren (Leihgebühren) werden Selbstauskünfte verlangt.

 

Bitte füllen Sie in diesem Fall den Antrag auf Teilbefreiung aus und geben Sie diesen mit Ihrer persönlichen Bestellliste termingerecht ab. Bei festgestelltem vorsätzlichem Missbrauch der Regelungen zur Inanspruchnahme verringerter Leistungsgebühren (Leihgebühren) wird Strafanzeige erstattet.

 

Die Leistungsgebühren (Leihgebühren) werden von den Schulen selbst eingezogen und zusammen mit den aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln für den Ankauf der erforderlichen Lernmittel (Schulbuch als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel) verwendet.

 

Ausgenommen von der Möglichkeit der Ausleihe von Lernmitteln gegen Leistungsgebühr sind volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern, wenn die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 391 Euro netto monatlich oder finanzielle Leistungen zum Erwerb von Lernmitteln nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.

 

Bei einem Schulwechsel innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt, bei einem Umzug in ein anderes Land oder ins Ausland werden bereits entrichtete Leistungsgebühren (Leihgebühren) zurückerstattet, sofern die Leistung (Empfang der ausleihbaren Lernmittel wie Schulbuch als Druckausgabe und digitales Lernmittel) noch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Die beiliegende Bestellliste (Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026) enthält alle im kommenden Schuljahr 2025/2026 benötigten Schulbücher als Druckausgabe oder als digitales Lernmittel. Kauf- und persönliche (gebührenpflichtige) Leihexemplare sowie Lernmittel, die als Schulexemplare gebührenfrei für den ausschließlichen Gebrauch an der Schule bereitgestellt werden, sind entsprechend gekennzeichnet. Über die Inanspruchnahme der Ausleihmöglichkeit entscheiden Sie selbst.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen Ihrer persönlichen Bestellliste (Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026) die dazu gegebenen Hinweise und Erläuterungen. Ihre Klassenleiterin oder Ihr Klassenleiter sowie die Schulverwaltungsassistentin wird Sie im Bedarfsfall gerne beraten.

 

Die Entrichtung der Leistungsgebühr (Leihgebühr) wird mit Abgabe der Bestellliste (Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026) fällig. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die auf der Bestellliste (Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026) ausgewiesenen Termine. Mit der termingerechten Abgabe Ihrer persönlichen Bestellliste (Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026 im Original mit Unterschrift) bis zum 04.04.2025 und der Entrichtung der Leistungsgebühr (Zahlung der Leihgebühr durch Überweisung auf das Schulgirokonto) bis zum 25.04.2025 (Geldeingangsdatum auf dem Schulgirokonto) sichern Sie sich Ihren Ausleihanspruch.

 

Mit freundlichen Grüßen

Frau D. Gellrich

Schulleiterin

 

 

Fristen & Termine:


21.03.2025 – Ausgabe der Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 8

24.03.2025 – Ausgabe der Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 5 - 10


04.04.2025 – Fristablauf für Rückgabe der Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026

                        Ausleihanspruch für das SJ 2025/2026 entfällt


25.04.2025 – Fristablauf für Zahlung der Leihgebühren SJ 2025/2026

                        Ausleihanspruch für das SJ 2025/2026 entfällt


16.05.2025 – Schließung des Lernmittelverfahrens SJ 2025/2026

                        Selbstkaufverpflichtung für das SJ 2025/2026 tritt ein

 

Rechtliche Grundlagen:


Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

schulgesetz_des_landes_sachsen_anhalt_gueltig_ab_01.08.2018_aktuellste_fassung_18.03.2025.pdf

Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt (Lernmittelerlass)

lernmittelerlass_lernmittel_an_den_schulen_in_sachsen_anhalt_rderl._des_mb_vom_26.03.2024_gueltig_ab_23.04.2024.pdf

Lernmittelkostenentlastungsverordnung

lernmittelkostenentlastungsverordnung_lernmittel_an_den_schulen_in_sachsen_anhalt_verordnung_vom_21.06.2016_gueltig_ab_24.04.2013_aktuellste_fassung_18.03.2025.pdf

 

Unterlagen:


Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 5

jg._5_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx

Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 6

jg._6_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx

Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 7

jg._7_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx

Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 8

jg._8_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx

Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 9

jg._9_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx

Bücher-Bestell-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 10

jg._10_buecher_bestell_zettel_fuer_ezb_sj_25_26_antrag_auf_teilbefreiung.docx



Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 5

jg._5_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx

Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 6

jg._6_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx

Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 7

jg._7_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx

Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 8

jg._8_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx

Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 9

jg._9_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx

Arbeitshefte-Kauf-Zettel SJ 2025/2026, Jahrgang 10

jg._10_arbeitshefte_kauf_zettel_fuer_ezb_sj_25_26.docx


 

Der Antrag auf Teilbefreiung befindet sich auf S. 2 jedes Bücher-Bestell-Zettels.


Kontoverbindung - Schulgirokonto:


Sekundarschule „Am Baumschulenweg“ Genthin

Sparkasse Magdeburg

IBAN: DE36 8105 3272 0505 0097 06

BIC: NOLADE21MDG

 

Verwendungszweck für Zahlung der Leihgebühren:

Vorname, Nachname, Kl. (nächstes SJ - 25/26), LG 25 - 8 Bücher

Bsp.: Max Mustermann, Kl. 12c, LG 25 - 8 Bücher

 

 

Eltern-Kind- Informationsveranstaltung - Hate, Cybermobbing, Mediennutzung

Donnerstag, 05.06.2025 - Onlineveranstaltung

Dienstag, 17.06.2025 - Onlineveranstaltung

Mittwoch, 18.06.2025 - Onlineverantsaltung

 

Heutzutage wachsen Kinder wie selbstverständlich mit Neuen Medien auf.
Sie nutzen Medien zum Lernen, Spielen, Spaß haben und Kommunizieren. Das Internet bietet Ihnen den Raum dafür und gehört für die Heranwachsenden somit zum Alltag dazu.

 

Viele Eltern wissen wenig über das Mediennutzungsverhalten Ihrer Kinder und können die Bandbreite der Medienangebote kaum überblicken.

 

Die Veranstaltungsreihe informiert über die Chancen und Risiken der Mediennutzung, gibt praktische Tipps zur Medienerziehung und informiert über Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern soll über die Faszination der Medien gesprochen werden.

Was begeistert Ihre Kinder daran? Welche Apps nutzen sie derzeit am häufigsten? Was erleben sie in der digitalen Welt?
Wofür sind Alterskennzeichnungen nötig? Wie verhält man sich im Internet richtig? Wo können die Eltern sogar etwas von ihren Kindern lernen?


Zusammen sollen die Antworten besprochen und miteinander ausgetauscht werden.

 

Anmeldung unter: 

Hate Speech in Klassenchats | 05.06.2025 - https://www.fairsprechen.net/veranstaltungsmodule/aktuell/
Cybermobbing | 17.06.2025 - https://kurzlinks.de/AOK_Cybermobbing
Exzessive Mediennutzung | 18.06.2025 - https://www.medienpause.de/

Schülerhilfe - Selbstlernangebote LernCenter online

Alle Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt können kostenfrei das Online-LernCenter der Schülerhilfe nutzen.

 

Der Zugang benötigt nur einen Computer oder ein Tablet mit Internetzugang.

 

Die Plattform kann unabhängig und außerhalb der Schule selbstständig genutzt werden. Sie umfasst Selbstlernangebote mit welchen der Unterrichtsstoff geübt und wiederholt werden kann. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zur Prüfungsvorbereitung.

 

In den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Biologie, Chemie und Physik gibt es eine große Auswahl in Form von Lernvideos, Webinaren und interaktiven Aufgaben für jede Schulform und jede Jahrgangsstufe. Die Angebote ergänzen sich und sprechen unterschiedliche Lerntypen an. Zu den jeweiligen Themen gibt es Aufgabenblätter in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen, ein kurzes „Wiki“ (Erklärung des Themas in einfacher Sprache) sowie ein passendes Lernvideo.

 

Als Ergänzung werden digitale Bücher als Flipbook zur Verfügung gestellt, die einzelne Themen mit den korrespondierenden Videos, Aufgabenblättern verbinden.

 

Für die Schritt für Schritt Anleitung zur Registrierung im LernCenter der Schülerhilfe klicken Sie auf folgenden Link:

 

schritt_fuer_schritt_anmeldung_schuelerhilfe_hr_eltern.pdf

 

Eltern- Kind- Informationsveranstaltungen

Angebote der Webakademie unseres Bundeslandes    https://moodle.bildung-lsa.de/webakademie/

 

Die Kurse bieten eine großartige Gelegenheit, sich in spannenden Bereichen auszuprobieren, wie
• "Künstliche Intelligenz",
• "Geogami - Geometrie kannst du knicken",
• "Postkartenkrimi: Dein Comic-Abenteuer beginnt hier!",
• "Programmieren mit Python",




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