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Hausordnung der Sks "Am Baumschulenweg" Genthin

Die Hausordnung regelt das Leben an der Sekundarschule "Am Baumschulenweg".
Es sollte getragen sein von:

  • Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
  • höflichem Verhalten gegenüber den Mitmenschen
  • gegenseitigem Respekt und Gewaltfreiheit, Toleranz und Freundlichkeit
  • dem Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen aus den Rechtsvorschriften und dem Gesundheits- und Brandschutz
  • pfleglichem Umgang mit Lehr- und Lernmitteln sowie mit dem Schulinventar


Unsere Hausordnung dient deiner persönlichen Sicherheit. Um eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre an der Schule zu gewährleisten, ist es wichtig, diese Regeln der Hausordnung zu beachten und einzuhalten.

I. Zusammenleben und Verhalten in der Schulgemeinschaft

  1. Verhalte dich deinen Mitschülern, den Lehrern sowie allen schulischen Mitarbeitern gegenüber höflich und rücksichtsvoll
  2. Vermeide jede Unterrichtsstörung. Du gefährdest nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den aller Klassenkameraden. Dazu gehört auch, dass dein Handy ausgeschaltet ist.
  3. Die schulischen Einrichtungen dürfen nicht mutwillig oder fahrlässig beschädigt und verschmutzt werden. Für angerichtete Schäden wirst du zur Rechenschaft gezogen.
  4. Es ist streng verboten, gesundheitsschädigende Mittel und gefährliche Gegenstände mitzubringen. Deshalb gilt auf dem gesamten Schulgelände allgemeines Rauch-, Alkohol-, Drogen- und Waffenverbot. Wegen der Verletzungsgefahr sind keine Glasflaschen für Getränke mitzubringen. Aus hygienischen Gründen ist auf Sauberkeit zu achten, insbesondere ist das Spucken zu unterlassen.
  5. Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen -erst recht körperliche Gewalt -werden in unserer Schulgemeinschaft nicht geduldet.
  6. Lerne mit Konflikten angemessen umzugehen!
    Du hast das Recht, dich zu beschweren.
    Bevor du dich beim Klassenlehrer oder Schulleiter beschwerst, versuche, den Konflikt selbst friedlich zu lösen.
  7. Zur Unterstützung der aufsichtsführenden Lehrer werden Ordnungsschüler eingesetzt. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

II. Teilnahme am Unterricht, Aufsicht

  1. Die regelmäßige Teilnahme an allen Unterrichtsstunden ist Pflicht. Wenn du erkrankst, sorge dafür, dass die Schule umgehend benachrichtigt wird. Du brauchst für jedes Versäumnis eine schriftliche Entschuldigung.
  2. Während der gesamten Schulzeit unterliegst du der Aufsicht der Schule, deshalb darfst du das Schulgrundstück in den Ausfall- und Freistunden nur mit Erlaubnis verlassen.
  3. In den kleinen Pausen ( 5 Minuten) wird nur der Raum gewechselt.
  4. Zu deiner eigenen Sicherheit darfst du das Schulgelände erst ab 7.00 Uhr betreten, da vorher keine Aufsicht durch einen Lehrer gewährleistet ist. Spätestens 15 Minuten nach deiner letzten Veranstaltung musst du das Schulgrundstück verlassen.
  5. Präge dir für dein pünktliches Erscheinen die Unterrichts- und Pausenzeiten ein:

5.1.Tagesablauf

07.10

-

08.45

Blockunterricht mit individueller 5-Minuten-Pause oder Einzelstunden mit Wechselpause

08.45

-

09.00

Frühstückspause

09.05

-

10.40

Blockunterricht mit individueller 5-Minutenpause oder Einzelstunden mit Wechselpause

10.40

-

10.55

Bewegungspause für alle – Freizeiträume geschlossen

11.00

-

12.35

Blockunterricht mit individueller 5-Minutenpause oder Einzelstunden mit Wechselpause

12.35

-

13.05

Mittagspause mit offenen Angeboten

13.10

-

14.45

Blockunterricht mit individueller 5-Minutenpause oder Einzelstunden mit Wechselpause

 

 

 

Offene Angebote, Arbeitsgemeinschaften, Kurse

 

 

 

 

5.2. In der Frühstückspause kann der Freizeitbereich individuell genutzt werden.

5.3. Die Mittagspause können die Schüler, die eine schriftliche Erlaubnis der Eltern vorlegen, zu Hause für die Erholung und das Mittagessen nutzen. Für alle übrigen Schüler stehen Freizeitangebote sowie eine warme Mahlzeit in der Schule zur Verfügung.

5.4. Wenn ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

  1. Der Aufenthalt an den Fahrradständern ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  2. Jeder Unfall ist meldepflichtig (Sekretariat der Schule).

III. Maßnahmekatalog bei Verstößen gegen die Hausordnung

Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

  1. Information an die Eltern
  2. Wiedergutmachung durch Arbeitsleistungen bei materiellen Schäden
  3. Erziehungsmaßnahmen
  4. Ordnungsmaßnahmen



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